09.11.2010, 09:32
(08.11.2010, 18:19)Gabumon schrieb:(08.11.2010, 18:06)Marc schrieb:(08.11.2010, 18:01)Gabumon schrieb: Ich wüsste nicht wo steht das die Standardmäßig deaktivert sein müsste, wenn Microsoft drauf hinweist das die aktiviert ist ist der käse gegesssen.
Falsch. In Deutschland muss bei solchen Dingen aktiv zugestimmt werden.
Der Hinweis steht dann in den AGB irgendwo in einem nebensatz die keiner liest aber trotzdem bestätigt..
Die haben im Grunde zwar keine Rechtsgültigkeit aber dagegen zu klagen wird schwierig..
DIe müssen also nicht Deaktiviert sein, sondern Microsoft muss drauf hinweisen das sie Aktiviert ist, wenn sie das in der EULA/AGB tun ist die chance dagegen eine klage zu gewinnen relativ gering
Wenn du von Datenschutzbestimmungen Null Ahnung hast, solltest du jetzt lieber aufhören, hier Blödsinn zu verbreiten.
Für dich zum Mitschreiben:
In Deutschland dürfen Unternehmen nur personenbezogene Daten der Kunden nutzen, wenn diese aktiv und separat diesem zustimmen. Das bedeutet: Es muss eine extra Abfrage gemacht werden, ob der Kunde damit einverstanden ist oder nicht. Diesen Passus in einen anderen Text wie den AGB mit unterzubringen, ist nicht gestattet.
Hinzu kommt außerdem, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass solche Passus standardmäßig die Kundenzustimmung als nicht gegeben voraussetzen: "Nein, meine Daten dürfen nicht genutzt werden" ist also nicht möglich, stattdessen muss es "Ja, ich willige zur Nutzung meiner Daten ein" heißen.
Damit dürfte dieses Thema jetzt abgeschlossen sein.