08.06.2010, 23:41
(08.06.2010, 23:36)Nils13 schrieb: Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt
Gleich der erste Teil des Satzes kann man als Garantie deuten^^ ist einfach als Verjährung beschrieben.
Gewährleistung ist NICHT gleich Garantie!
Das OR erwähnt niemals irgendwo eine Garantie, weil das eine Dienstleistung der Detaillisten ist oder des Herstellers. Im OR wird NUR von Gewährleistung geredet, und das ist nunmal keine Garantie.
Das hat sich über die Jahre bei den Detaillisten halt so eingebürgert.
I used to be Commander Shepard but then I took an ending to the knee.






