14.06.2009, 20:58
(14.06.2009, 01:02)Gabumon schrieb: klar stehen da keine beträge die sind ja dann auch von fall zu fall unterschiedlich, im gesetz stehen normal nie beträge (ausgenommen für übertretungen im straßenverkehr)
Um jetzt mal ganz Kleinlich zu sein: selbst die Beträge für Verstöße im Straßenverkehr stehen nicht direkt im Gesetz, sondern im Tatbestandskatalog, welcher nicht als Gesetztestext direkt gilt, sondern auf der StVO aufbaut.

@Jenks: Jetzt fällt’s mir wie die Tomaten aus den Augen... xD Joa, wird schon irgendwie daran gelegen haben. Mein Vorgänger war ein opa. Der hat den Golf von zu Hause zum Supermarkt und wieder zurückgefahren. Mehr als den 3rd Gang hat der niemals eingelegt, denke ich. Jetzt beim Seat weiß ich solche sachen schon eher als damals zu Golf's- Zeiten. Danke trotzdem nochmal für den Tipp.






