02.02.2009, 09:59
Hallo S K LADE,
früher wurde beim Einführen von Software aus dem Ausland nur der Datenträger verzollt, also der Werkstoff der CD oder DVD. Die Zollkosten waren da eher gering. Seit 2002 gelten für alle Datenträger die normalen zollwertrechtlichen Regelungen. Infolgedessen ist bei der Ermittlung des Zoll- und EUSt-Wertes von eingeführten Datenträgern auch der Wert der gespeicherten Programme bzw. gespeicherten Daten zu berücksichtigen, sodass diese der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % unterliegen.
Du wirst auf jeden Fall angeben müssen, dass du die Software einführen willst und dann 19% von den Kosten des Spiels abdrücken müssen. Tust du es nicht, kommen noch Strafgebühren oben drauf, da sie dich sicherlich erwischen werden. Alle Pakete und Gepäckstücke aus Südamerika werden wegen der Rauschgiftprävention genau gefilzt.
früher wurde beim Einführen von Software aus dem Ausland nur der Datenträger verzollt, also der Werkstoff der CD oder DVD. Die Zollkosten waren da eher gering. Seit 2002 gelten für alle Datenträger die normalen zollwertrechtlichen Regelungen. Infolgedessen ist bei der Ermittlung des Zoll- und EUSt-Wertes von eingeführten Datenträgern auch der Wert der gespeicherten Programme bzw. gespeicherten Daten zu berücksichtigen, sodass diese der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % unterliegen.
Du wirst auf jeden Fall angeben müssen, dass du die Software einführen willst und dann 19% von den Kosten des Spiels abdrücken müssen. Tust du es nicht, kommen noch Strafgebühren oben drauf, da sie dich sicherlich erwischen werden. Alle Pakete und Gepäckstücke aus Südamerika werden wegen der Rauschgiftprävention genau gefilzt.