19.03.2008, 23:43
Zitat:Original von Atlantis
(Zitat aus dem Gesetztext: )"besonders realistische, grausame und reißerische Darstellung selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrscht"(Zitat Ende) beinhalten. [/COLOR]
das muss aber erstmal wer definieren, aber soweit ich den text verstanden habe ist das dann keine indizierung sondern ein verkaufsverbot.. sprich es würde sich eh nichts ändern
da genau das jetzt auch möglich ist, und jetzt auch gleich 2x passiert ist, gab 2 beschlagnahmungen vom Amtgericht München
ich glaub auch nicht das ich an der gängigen praxis was ändert, ist ja nicht so das staatsanwälte nix zu tun haben






