19.03.2008, 20:39
Das ist leider nicht korrekt. Laut dem im Dezember ratifizierten und im Sommer 2008 (genaueres Datum unbekannt) einzuführenden Gesetz muss ein Spiel um indiziert zu werden nicht mehr die BPjM-Kennzeichnung "gewaltverherrlichend" erhalten, sondern gilt automatisch für alle Spiele die (Zitat aus dem Gesetztext: )"besonders realistische, grausame und reißerische Darstellung selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrscht"(Zitat Ende) beinhalten. Darüber entscheiden darf nunmehr nicht länger ausschließlich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sondern auch ein Richter, der einen Auftrag zur Überprüfung durch einen Staatsanwalt erhält.






