11.06.2007, 19:14
Zitat:Original von 0815Ich hab anders gelernt, was denn das? In meinen Unterlagen steht doch echt das man nicht geschäftsfähig ist, weil man im betrunkenen Zustand als geistig irgendwas erklärt wird. Ich kann es dir rüberfaxen wenn du mir nicht glaubst... habe im Test darauf volle Punktzahl bekommen! ^^ Ich wusste das die Lehrerin nichts taugt... scheiß Referendarin...
Stimmt nicht ganz: nach dem BGB ist man im betrunken Zustand nur bedingt Geschäftsfähig...
W/R 11 Punkte mündlich...
...außerdem darf ein Vertragspartner einem Besoffenen keinen Vertrag anleiern. Ungeschriebenes Gesetz... Wer’s nicht glaubt: fragt doch meine MUM!![]()
Ich hab den schönsten Avatar von allen...








