31.12.2013, 14:49
Wenn du bei fratzenbuch u.ä. etwas postest, machst du das (mit wenigen Einschränkungen) öffentlich. Hier greift weder das Post-, noch das Telekommunikationsgeheimnis. Steht so auch in den AGB's der Netzwerke. Dementsprechend können diese Dinge gegen dich verwendet werden.
Beispiel: Du hast Krankenschein und postest ein Partybild auf fratzenbuch. Jeder Arbeitsrechtler wird dir sagen, dass ein Partybesuch nicht heilungsfördernd und somit unzulässig ist. Abmahnung/fristlose Kündigung ist rechtens.
Aber wie gesagt. Das Problem ist in meinen Augen die sichere Zuordnung, dass du das auch wirklich geschrieben hast... Familieninternetanschluss usw.
Beispiel: Du hast Krankenschein und postest ein Partybild auf fratzenbuch. Jeder Arbeitsrechtler wird dir sagen, dass ein Partybesuch nicht heilungsfördernd und somit unzulässig ist. Abmahnung/fristlose Kündigung ist rechtens.
Aber wie gesagt. Das Problem ist in meinen Augen die sichere Zuordnung, dass du das auch wirklich geschrieben hast... Familieninternetanschluss usw.
one of these mornings, it won't be very long, they will look for me, and I'll be gone...






