08.06.2010, 23:36
Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt
Gleich der erste Teil des Satzes kann man als Garantie deuten^^ ist einfach als Verjährung beschrieben.
@brutetal hast sie ja grade erwähnt Art. 201^^ ist einfach im Allgemeinen. die ff sind dann noch spezifisch xD
bezüglich reparatur, ist auf den vertragsinhalt zu achten^^
halt eben nur Leitlinie^^
Gleich der erste Teil des Satzes kann man als Garantie deuten^^ ist einfach als Verjährung beschrieben.
@brutetal hast sie ja grade erwähnt Art. 201^^ ist einfach im Allgemeinen. die ff sind dann noch spezifisch xD
bezüglich reparatur, ist auf den vertragsinhalt zu achten^^
halt eben nur Leitlinie^^
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei verrückt. Die 10te summt die Melodie von Tetris






