08.06.2010, 23:35
Naja, also das hängt eher an anderen Art. vom OR.
"Garantie" hat man vom Gesetz her nur was Mängel betrifft, die durch den Hersteller/Transporteur/Vertreiber entstanden sind, also nicht durch dich selbst.
Je nachdem obs ein offener oder versteckter Mangel ist, hast du ne Zeitspanne, in der du das melden musst (offen ist glaube ich 7 Tage, versteckt 1 Jahr). Dann hast du vom Gesetz her 3 Ansprüche:
Ersatz (sollte klar sein)
Minderung (Mängelrabatt)
Wandelung (Rücktritt vom Kauf)
Die Reparatur hingegen ist quasi ne freiwillige Dienstleistung da nicht im OR erwähnt.
Nach OR 201, 200, 199 und 197.
Die bzgl. der Mängelrügen find ich grad nicht.
Jaja, was man nicht alles für die dum.. ehh lieben Kunden macht
"Garantie" hat man vom Gesetz her nur was Mängel betrifft, die durch den Hersteller/Transporteur/Vertreiber entstanden sind, also nicht durch dich selbst.
Je nachdem obs ein offener oder versteckter Mangel ist, hast du ne Zeitspanne, in der du das melden musst (offen ist glaube ich 7 Tage, versteckt 1 Jahr). Dann hast du vom Gesetz her 3 Ansprüche:
Ersatz (sollte klar sein)
Minderung (Mängelrabatt)
Wandelung (Rücktritt vom Kauf)
Die Reparatur hingegen ist quasi ne freiwillige Dienstleistung da nicht im OR erwähnt.
Nach OR 201, 200, 199 und 197.
Die bzgl. der Mängelrügen find ich grad nicht.
Jaja, was man nicht alles für die dum.. ehh lieben Kunden macht
I used to be Commander Shepard but then I took an ending to the knee.






