04.04.2010, 13:55
Nein eben nicht, man hält immer die klappe bis man einen anwalt konsultiert hat VORALLEM als beschuldigter..
denn wenn man einmal da geplappert hat ist es vorbei.. das kann man zwar theoretisch auch zurückziehen, nur kann ein richter das dennoch als aussage nehmen.
Übrigens Falschaussage ist strafbar, ob wissentlich oder unwissentlicht, keine aussage ist nicht strafbar..
wie kann man sich eigentlich selbst in so eine kacke auch noch tiefer reinreiten..? Man sollte IMMER davon gebrauch machen garnichts zu sagen, im zweifelsfall macht man denen sowieso nur die ermittlungen gegen einen selbst überhaupt erst möglich.
Da gibts sogar ein Urteil zu.. BGH in NJW 1962, 1020 f.
Zu Deutsch, was da von der Polizei kommt ist eine "unverbindliche aufforderung" die man einfach ignorieren kann, was anderes ist wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt, allerdings überlassen die das ermitteln eh der Polizei, weil die Staatsanwälte noch andere dinge zu tun haben..
Zumal zeug von denen eh mit normaler post kommt und sowas landet bei mir im müll, normale post les ich nur wenn sie interessant für mich aussieht, oder geld drin ist, alles andere bekomm ich nie
denn wenn man einmal da geplappert hat ist es vorbei.. das kann man zwar theoretisch auch zurückziehen, nur kann ein richter das dennoch als aussage nehmen.
Übrigens Falschaussage ist strafbar, ob wissentlich oder unwissentlicht, keine aussage ist nicht strafbar..

Da gibts sogar ein Urteil zu.. BGH in NJW 1962, 1020 f.
Zu Deutsch, was da von der Polizei kommt ist eine "unverbindliche aufforderung" die man einfach ignorieren kann, was anderes ist wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt, allerdings überlassen die das ermitteln eh der Polizei, weil die Staatsanwälte noch andere dinge zu tun haben..
Zumal zeug von denen eh mit normaler post kommt und sowas landet bei mir im müll, normale post les ich nur wenn sie interessant für mich aussieht, oder geld drin ist, alles andere bekomm ich nie
