03.04.2010, 19:40
(03.04.2010, 18:56)das blumenwasser schrieb: hm. das letzte mal, als ich bei der polizei vorgeladen wurde (als beschuldigter), habe ich eine aussage gemacht, die klärend zu den tatsachen stand. danach war ich ausm schneider und die anzeige wurde fallen gelassen.
mich würde jetzt ja mal interessieren, was passiert wäre, hätte ich _nicht_ ausgesagt..
(die antwort liegt auf der hand.. wohlgemerkt.)
das kann ich dir lang und breit erklären, aber ich fasse es mal kurz zusammen, das gleiche wäre passiert

das Problem ist, wenn man die Tricks von denen kennt kann man da ruhig hingehen und sich über denjenigen lustig machen, aber die meisten lassen sich eben von dem Pistolenträger einschüchtern, was die natürlich entsprechend wissen und darauf auch geschult sind. Es darf ja da nicht jeder depp ein verhör führen das sind immer ganz spezielle leute. Die schrecken übrigens auch teilweise nicht vor bedrohungen und anderen kompetenzüberschreitungen zurück, einer meinte z.b. mal "Wenn sie jetzt die Wahrheit sagen wird ihre strafe geringer".. was der garnicht darf, solche aussagen darf nur ein Staatsanwalt oder Richter tätigen, denn die entscheiden indirekt (in der forderung) oder direkt (im urteil) über das strafmaß..
Es wird dir auch jeder halbwegs kompetente anwalt sagen "um gottes willen, nicht dahin".. aber die leute gehen ja meist nach der aussage da erst zum anwalt.. weil eben kaum einer weiss das man nicht zur Polizei muss