10.03.2010, 17:45
(09.03.2010, 15:13)Nightman schrieb: So ich hab hier nen Musterungsbescheid liegen für 15.03.
Wollte mal wissen ob hier zufällig einer weiß, wann ich - was ich mir bei Gott nicht wünsche - hinmüsste, sollten die mich tatsächlich für tauglich halten. [...]
Ich werde zwar ne Rückstellung versuchen aus betrieblichen Gründen (es ist bei uns auch einfach nachweisbar, dass ohne mich nichts laufen würden), aber für den Fall eines Falles bräuchte ich schon möglichst viele Infos...
Bist du noch in Ausbildung? Wenn ja, wirst du für die Dauer der Ausbildung zurückgestellt. Als Nachweis legst du deinen Ausbildungsvertrag vor (nicht vergessen den Zurückzuverlangen, die behalten solche Dokumente gern!). Das ist Problemlos.
Wirst du T2 oder besser gemustert wirst du dich entscheiden müssen ob Bund oder Zivi oder Ersatzdienst. Wobei zu bedenken ist, dass du beim DRK oder THW -ich glaube derzeit- dich für acht Jahre melden musst.
Ist deine Ausbildung bereits beendet und du wirst tauglich gemustert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du zum nächsten Rekrutenlehrgang gemustert wirst. In deinem Fall frühestens der 01.07.10.
DU kannst dich von deinem Betrieb zurückstellen lassen, bzw einen Antrag auf Zurückstellung schreiben lassen. Beachte jedoch, dass das KWEA bei der IHK sich Infos zu deinem Betrieb einholt!
Wird die betriebliche Zurückstellung anerkannt, würde die Zurückstellung i.d.R. ein dreiviertel, in Ausnahmefällen max! ein Jahr aufschieben, sprich du bist spätestens 2011 dabei.
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Der Opa-Moderator.






