18.09.2009, 12:33
(18.09.2009, 11:11)das blumenwasser schrieb:(18.09.2009, 10:42)0815 schrieb:(18.09.2009, 01:53)Gabumon schrieb: bei Notrufen ist das zulässig, denn Not steht über Datenschutz, allerdings wird das nur gemacht wenns nicht anders gehtDas stimmt. Die nummer wird immer angezeigt, allerdings nur am Notruftelefon. Am Öffentlichen nicht.
allerdings wird IMMER die nummer mit angezeigt, egal ob unterdrückt, geheim oder sonst was
aber orten können sie dich ja trotzdem, oder?
Kann mir nicht vorstellen, wie das ohne Handyortung, welche erstmal beantragt werden muss, funktionieren soll...!?