20.08.2009, 01:41
(19.08.2009, 21:12)atlantis1990 schrieb: Ich stimme dir vollkommen zur. Es war eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
Aber wiederum: Müssen solche Hunde nicht für gewöhnlich einen Maulkorb tragen oder irre ich mich da? Wenn ja, trifft beide eine Schuld.
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nein, die kann man durchaus befreien lassen
Soweit die Infos das zulassen (x verschiedene quellen..) wurde der hund von hinten von dem Kind am schwanz gezogen, und hat entsprechend "gemaßregelt", das machen die dummerweise aber mit den zähnen
Das kind hat ne Wunde an der Hand, das wars, nichts lebensbedrohliches, das musste wohl nicht mal genäht werden