07.08.2009, 21:07
(07.08.2009, 20:52)Halozo89 schrieb: nein ist es nicht gabu, zumindest nicht wenn das so in den schulrodnungen steht
bei meiner berufsschule steht es ungefähr so drinn, dass, wenn bei wiederholten mal ein schüler auffällig wird weil sein handy klingelt oder er damit rumspielt, das der lehrer dieses einsamelt und der schüler kann es dann nach unterrichtsschluss im sekreteriat abholen
höhö, so einfach is das nicht, du kannst auch nicht in die schulordnung schreiben "mord ist erlaubt"
Solange es den Unterricht nicht stört kann ein Lehrer überhaupt nichts machen, wenn ich das Handy raushole um auf die Uhr zu gucken, oder eine Notiz zu amchen und das lautlos geschieht kann ein Lehrer garnichts. Ob nen schüler sich selbst stört ist völlig irrelevant, du kannst theoretisch im Unterricht Bier trinken solange es keinen stört (und du 18 bist)
zumal ein kurzes klingeln wesentlich unstörender ist als eine diskussion über einsammeln oder nicht, bei uns sind wir zum telefonieren raus gegangen.. das gehampel was da jetzt gemacht wird ist nur wichtigtuerei von lehrern
Kinder unter 18 brauchen eh kein Handy






