14.06.2009, 01:02
klar stehen da keine beträge die sind ja dann auch von fall zu fall unterschiedlich, im gesetz stehen normal nie beträge (ausgenommen für übertretungen im straßenverkehr)
naja da solche fälle so gut wie nie vorkommen, das ich so einen ins krankenhaus prügeln würde kann mir wohl keiner verübeln, ich denke jeder würde so aus affekt handeln, und da dürfte die strafe sehr gering ausfallen
bei totschlag aus notwehr wirste z.b. auch freigesprochen, Mord aus notwehr gibts ja nicht
naja da solche fälle so gut wie nie vorkommen, das ich so einen ins krankenhaus prügeln würde kann mir wohl keiner verübeln, ich denke jeder würde so aus affekt handeln, und da dürfte die strafe sehr gering ausfallen
bei totschlag aus notwehr wirste z.b. auch freigesprochen, Mord aus notwehr gibts ja nicht






