14.06.2009, 00:20
§ 251 II BGB = teuer
Muss man das iwie verstehen? Da stehen keinerlei Beträge, die werden von nem Gutachter festgesetzt, sollten sich die Parteien nicht einigen...
Das hat auch nichts mit Gummiparagraph zu tun, sondern eher dass du nicht deine persönliche Wertvorstellung einfach so iwo festsetzen kannst.
Deine Aussage einen Menschen zu töten oder zum Krüppel zu schlagen weil er dein Tier getötet, würde im Übrigen nicht gerade für allzu milderne Umstände sorgen, sondern würde eher einen kleinen Aufenthalt in der Geschlossenen zur Folge haben ~> psychisch labil
Im Sinne des Gesetzes, als auch nach den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen ist ein Menschenleben einiges mehr Wert als ein Tierleben.
Du kannst den Typen kleinschlagen und Knochen brechen, sein Leben zu beenden oder seine gesellschaftliche Zukunft ruinieren ist aber eine komplett andere Sache.
Übertreibs mal also lieber nicht...
Muss man das iwie verstehen? Da stehen keinerlei Beträge, die werden von nem Gutachter festgesetzt, sollten sich die Parteien nicht einigen...
Das hat auch nichts mit Gummiparagraph zu tun, sondern eher dass du nicht deine persönliche Wertvorstellung einfach so iwo festsetzen kannst.
Deine Aussage einen Menschen zu töten oder zum Krüppel zu schlagen weil er dein Tier getötet, würde im Übrigen nicht gerade für allzu milderne Umstände sorgen, sondern würde eher einen kleinen Aufenthalt in der Geschlossenen zur Folge haben ~> psychisch labil
Im Sinne des Gesetzes, als auch nach den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen ist ein Menschenleben einiges mehr Wert als ein Tierleben.
Du kannst den Typen kleinschlagen und Knochen brechen, sein Leben zu beenden oder seine gesellschaftliche Zukunft ruinieren ist aber eine komplett andere Sache.
Übertreibs mal also lieber nicht...
Hier kann ein kurzer Text eingetragen werden, der an jeden Beitrag angehängt wird.






