13.06.2009, 22:38
stimmt so absolut nicht, es wird im sinne des TierSchG geurteilt, dieser sachbeschädigungsquatsch hat sich nur irgendwann mal in den köpfen festgesetzt
das sind §17-20
http://www.gesetze-im-internet.de/tiersc...G001104377
die da
das wurde aus der sachbeschädigung ausgegliedert, es ist schlicht irrglaube das das noch sachbeschädigung ist
folglich machst du dich nach §17TierSchG, 2 absatz,A eventuell B, strafbar, was bedeutet
das ersetzen des Wertes käm eher nochmal oben drauf, das sind aber andere §
das sind §17-20
http://www.gesetze-im-internet.de/tiersc...G001104377
die da

das wurde aus der sachbeschädigung ausgegliedert, es ist schlicht irrglaube das das noch sachbeschädigung ist
folglich machst du dich nach §17TierSchG, 2 absatz,A eventuell B, strafbar, was bedeutet
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
das ersetzen des Wertes käm eher nochmal oben drauf, das sind aber andere §






