13.06.2009, 22:36
Das Verletzen oder Töten eines Tieres gilt vor Gericht als Sachbeschädigung. Und bis vor einigen Jahren wurde nicht mal der sentimentale Wert für den Besitzer im Strafmaß berücksichtigt. Das hat sich inzwischen geändert, trotzdem kommt man mit einer Geldstrafe in der Höhe des Sachwertes des Tiers plus nen Sentimentalitäts-Zuschlag davon. Darum sollten sich alle zu groß geratenen Ratten die mir auf den Sack gehen in Acht nehmen, wenn mich so ein Großmaul nämlich zu sehr aufregt ist mir das den Betrag vielleicht sogar wert...






