27.04.2009, 18:19
(27.04.2009, 17:24)R3D_X]I[ schrieb: Wenn er vorher schon ne schriftliche Verwahrnung hatte, kannste auch nen Azubi bei unverbesserlichem verhalten absevieren.
...
dafür müsste das gericht die verwarnung aber als korrekt ansehen etc, das ist wie gesagt garnicht so einfach, natürlich würd ich so einen auch mit allen mitteln raus haben wollen
*hust* Ich glaub ich krieg grippe
