14.04.2009, 17:23
schrecklich, man genießt nach hause gehender weise sein feierabend bier, labert einen in der fußgängerzone son bulle an
"Sie wissen das Bier trinken in der öffentlichkeit verboten ist?"
naja meine antwort war da nur
"Jedenfalls weniger als Falschaussage im Amt" und einfach weiter gelaufen
ist es nämlich nicht, aber wenn ein beamter das behauptet was garnicht zutrifft ist es eine Falschaussage im Amt, die bis zum verlust des AMtes als konsequenz hat
zzgl freiheitsstrafe natürlich
"Sie wissen das Bier trinken in der öffentlichkeit verboten ist?"
naja meine antwort war da nur
"Jedenfalls weniger als Falschaussage im Amt" und einfach weiter gelaufen

ist es nämlich nicht, aber wenn ein beamter das behauptet was garnicht zutrifft ist es eine Falschaussage im Amt, die bis zum verlust des AMtes als konsequenz hat
