05.04.2009, 16:41
Art 13, Absatz 2 im GG: "Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden." Ein Polizist könnte mit Anordnung eines Richters also deine Wohnung durchsuchen, allerdings muss das gut begründet sein.