05.12.2008, 12:49
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von Gruntkiller 117
Die Frage die ich mir nun stelle: Können all die Leute die zugesehen haben (vor allem die die in noch angestachelt haben und ihn nicht ernst genommen haben) und viel zu lange gewartet haben bevor jemand etwas getan hat nicht theoretisch für Unterlassene Hilfeleistung angeklagt werden?.
in dem Bundesstaat? nein
auch hier wär das eine interessante sache, käm drauf an wie man das "anfeuern" bzw "zugucken" definiert, wenn man das als beihilfe zur selbsttötung nimmt wär es z.b. straffrei
allerdings hätte man helfen müssen als der kerl im sterben lag (soweit ich gehört hab durch eine überdosis von medikamenten, und wenn man jemandem nicht hilft ist das ja eben Unterlassene Hilfeleistung.
Dann werfen sich für mich neue Fragen auf, in Österreich zum Beispiel ist beihilfe zur selbsttötung oder ansporn zum Selbstmord strafbar, die Frage ist dann: könnte ein Österreicher der einem Amerikaner dabei zusieht vor ein Gericht gestellt werden während Leute aus anderen Nationen zusehen. Ich weiß das ganze ist ziemlich theoretisch, aber ich finde den Gedanken an sich doch sehr befremdlich.