03.12.2008, 20:38
bei einem offensichtlichen und absichtlichen namensfaker gilt "im zweifel für den angeklagten" nicht sondern, wenn ich dich sehe brech ich dir die currypieker..
also bitte, nicht beachten, dann löst sich das problem ganz von selbst, aber das kapiert ja scheinbar nicht jeder
also bitte, nicht beachten, dann löst sich das problem ganz von selbst, aber das kapiert ja scheinbar nicht jeder
