29.11.2008, 23:14
Zitat:Original von dzs Pr0GamEr... um sowas aber zu verhindern, gibt es eigentlich die ärztliche Schweigepflicht, die NUR vor Gericht von nem Richter im dringenden Fall enthoben werden kann...
Naja weiß eigentlich wer wie ich um den Zivildienst drum rum komme??
geht dieser Krams mit bestätigung vom Chef noch oder muss man sich dann nochmal Mustern lassen und ein auf phyische Probs machen, damit man ganz ausgemustert wird, nur das fände ich dumm weils dann ja inner Akte vermerkt wird wo theoretisch auch die Lebensversicherungen etc. drauf einsicht haben können.
Wenn da irgendwelche Lebensversicherungsgesellschaften einsicht haben, dann liegt ne Datenschutzverletzung vor, gegen die man eig. Klagen könnte. Es sei denn du unterschreibst explizit irgend nen Wisch, auf dem du das erlaubst. Und wenn das der Fall ist, dann steht das 1000%ig im Miniatur-Kleingedruckten.






