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Don's & John's - Die Community Bar

(08.06.2010, 21:20)Gabumon schrieb:  
(08.06.2010, 21:15)regi hannes schrieb:  
(08.06.2010, 17:33)Gabumon schrieb:  die kaum verbesserte Wii HD ist sicher kein grund die guten verkaufszahlen von 360 und PS3 zu gefährden, beide werden natürlich schon an Xbox 3 und PS4 arbeiten, aber warum jetzt schon rausrücken

Projekt Anal wird floppen, mit anlauf, da ist nicht ein titel für angekündigt, da werden die hersteller die Wii resterampe aufwärmen, wenn überhaupt..

Nun ja Ubisoft zum Beispiel gab an an einem Natal Spiel zu Arbeiten und das sie Natal sehr überzeugend finden.Rolleyes

Klar "sagt" ubi das, klingt ja sonst als würden sie nur warten bis das ding eventuell erfolg hat und dann was machen um kohle zu verdienen

da zum launch maximal billigeyetoy spiele da sind wirds floppen und man wird nie mehr was von hören

genauso wie von 3D Helmen und sonstigen quatsch

Gabu mal ne Frage was gefällt dir eigentlich egal worum es geht du findest alles schlecht warts doch einfach ab bis es draussen ist.

semper fi
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kannste 1 mal haben^^ gut du kannst sie danach noch'n paar mal benutzen aber sie gibt doch ziemlich schnell den geist auf.

dieses problem trat aber nur in den ersten drei Versionen auf (waren es 3?) bin mir nicht ganz sicher

auf jeden fall, die neuen versionen (elite z.b.) haben das offenbar nicht mehr.

vom verkäufer 1 Jahr ( i.d.R.)
von Microsoft selbst 3 Jahre

9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei verrückt. Die 10te summt die Melodie von Tetris
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Garantie hat man vom Verkäufer übrigens meist garnicht, den das ist keine Gesetzliche leistung
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bist'n kleiner Klugscheisser was?^^ Lol

kommste in die schweiz haste auf praktisch alle geräte ne garantie^^ (geht von 1/2 Jahr- 25 Jahre kommt halt drauf an was)

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Auch in der Schweiz gibt es keine Gesetzlich Vorgeschriebene Garantie
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nja nicht ganz

Die gesetzliche Regelung ist nur Leitlinie, entscheidend sind die vertragsbedingungen



Edit: Im Prinzip kannst du es mit diesem Gesetzt verbinden: OR Art. 210

einfacher gesagt wir haben zwar ein Gesetz dazu aber dieses ist Dehnbar^^ xD

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Das gesetz sagt nichts von Garantie.. Rolleyes
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Naja, also das hängt eher an anderen Art. vom OR.

"Garantie" hat man vom Gesetz her nur was Mängel betrifft, die durch den Hersteller/Transporteur/Vertreiber entstanden sind, also nicht durch dich selbst.
Je nachdem obs ein offener oder versteckter Mangel ist, hast du ne Zeitspanne, in der du das melden musst (offen ist glaube ich 7 Tage, versteckt 1 Jahr). Dann hast du vom Gesetz her 3 Ansprüche:
Ersatz (sollte klar sein)
Minderung (Mängelrabatt)
Wandelung (Rücktritt vom Kauf)

Die Reparatur hingegen ist quasi ne freiwillige Dienstleistung da nicht im OR erwähnt.

Nach OR 201, 200, 199 und 197.
Die bzgl. der Mängelrügen find ich grad nicht.


Jaja, was man nicht alles für die dum.. ehh lieben Kunden macht D

I used to be Commander Shepard but then I took an ending to the knee.
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Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt

Gleich der erste Teil des Satzes kann man als Garantie deuten^^ ist einfach als Verjährung beschrieben.

@brutetal hast sie ja grade erwähnt Art. 201^^ ist einfach im Allgemeinen. die ff sind dann noch spezifisch xD

bezüglich reparatur, ist auf den vertragsinhalt zu achten^^

halt eben nur Leitlinie^^

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(08.06.2010, 23:36)Nils13 schrieb:  Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt

Gleich der erste Teil des Satzes kann man als Garantie deuten^^ ist einfach als Verjährung beschrieben.

Gewährleistung ist NICHT gleich Garantie!
Das OR erwähnt niemals irgendwo eine Garantie, weil das eine Dienstleistung der Detaillisten ist oder des Herstellers. Im OR wird NUR von Gewährleistung geredet, und das ist nunmal keine Garantie.

Das hat sich über die Jahre bei den Detaillisten halt so eingebürgert.

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