14.03.2014, 12:26
Aber da ist doch dein Denkfehler: Maximalstrafe ist ja nicht gleich Normalstrafe. Für mich kommt die Maximalstrafe infrage, wenn jemand im Gegensatz zu Hoeneß 1) keine Selbstanzeige stellt, 2) überhaupt nicht an der Aufklärung mitarbeitet, 3) keine Reue zeigt und 4) keine sonstigen positiven Dinge wie soziales Engagement vorliegen.
Ich sehe die Normalstrafe im Bereich dessen, was die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Vielleicht maximal 6-7 Jahre. Da die o.g. Punkte 1-4 bei Hoeneß nicht zutreffen, wurde das Ganze vom Gericht dann entsprechend um 1/3 bis maximal 1/2 reduziert. Und das ist in meinen Augen durchaus ok.
Ich sehe die Normalstrafe im Bereich dessen, was die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Vielleicht maximal 6-7 Jahre. Da die o.g. Punkte 1-4 bei Hoeneß nicht zutreffen, wurde das Ganze vom Gericht dann entsprechend um 1/3 bis maximal 1/2 reduziert. Und das ist in meinen Augen durchaus ok.