14.03.2014, 10:47
(14.03.2014, 10:37)Marc schrieb: "Bis zu". Genau. Den Richter möchte ich sehen, der so ein Urteil spricht und in der nächsten Verhandlung einen Vergewaltiger dann für 4 Jahre in den Bau schickt.
Wenn in der nächsten Verhandlung ein Vergewaltiger "nur" 4 Jahre bekommen würde, hat das aber nichts damit zu tun (zumal Richter sich meistens nur auf 1 Gebiet beschränken und Strafrecht <-> Steuerrecht da nicht unbedingt zusammenpassen^^).
Die Gesetzeslage gibt bis zu 10 Jahre vor, dann sollte man diese auch in entsprechenden Fällen umsetzen, vor allem wenn man bedenkt, dass er eben mit ziemlicher Sicherheit die Strafe nicht komplett absetzen müsste. Ein Vergewaltiger hingegen wird mit ebengleicher Sicherheit die Strafe absetzen müssen und selbst danach kann noch Sicherheitsverwahrung anstehen, dass das schon deswegen nicht unbedingt vergleichbar ist.
Ahjo bevor das falsch rüberkommt bzgl des "nur": Dass ich die Strafen für Vergewaltigung, etc. zu lasch finde ist ne ganz eigene Sache.
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