16.10.2015, 12:43
Das wirklich Wahnsinnige ist ja dass nach dem Schweizerischen Waffengesetzt ein Samurai Schwert nicht als Waffe angesehen wird, das tragen in der Öffentlichkeit wäre sogar erlaubt.
Währen ein Handelsüblicher Schraubenzieher nicht mitgeführt werden darf, es sei den man hat wirklich was zu Schrauben
.
Seite 7 und 9
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fed...uere-d.pdf
Währen ein Handelsüblicher Schraubenzieher nicht mitgeführt werden darf, es sei den man hat wirklich was zu Schrauben

Seite 7 und 9

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fed...uere-d.pdf