Doch, natürlich hat die Schweiz das Recht den lieben Ausländer nach schweizer Gesetz zu verurteilen.
Wäre ja noch schöner.
Wenn jetzt der Ehemann eines frisch vermählten Ehepaars die Mumu der Frau zutackert, muss er auch nicht damit rechnen nicht wegen Verstümmelung verurteilt zu werden, nur weil es in seinem Herkunftsland legal sei.
Gehste mal nach Singapur und wirst mit einem Koffer voll Drogen erwischt. Sie werden dich nicht zu deinem Heimatland zurückschicken und das Ganze den Behörden deines Landes überlassen. Sie würden dich nach ihren Gesetzen verurteilen - der Todesstrafe.
Ausserdem werden die Ausländer ja immer noch verurteilt, nach dem neuen Gesetz.
Erst nach einer Verurteilung können die Ausländer ausgewiesen werden.
Nur dass es jetzt egal ist, zu was für einem Urteil man kommt. Hauptsache schuldig.
Beim Gegenvorschlag wären eben nur diejenigen ausgewiesen worden, die zu mindestens 1 Jahr Haft (oder so) verurteilt worden wären.
Ich weiss jetzt also nicht so ganz, was zum Henker du mir mit dem letzten Post erklären wolltest...