15.03.2016, 11:07
GG Art. 20, Abs 2. schrieb:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wenn nicht mehr das Volk über die Politik entscheidet brauchen wir gar keine Wahlen mehr sondern können uns gleich wieder einen König oder Kaiser (oder was ganz anderes *hüstel*) anschaffen.