13.10.2014, 16:08
Achtung! Gewährleistung beachten, in den ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen das die Schuld dem Käufer trifft. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislage, der Käufer muss vorweisen, dass die Schuld beim Verkäufer liegt.
In deinem Fall nochmal zu Firma schicken, dort nochmal überprüfen lassen, zudem lege dem Schreiben Beweise, wie Fotos, Videos etc., des Problems bei. In keinem Fall selbst Hand anlegen, kann nur gegen dich verwendet werden.
P.S. Bei der Garantie dagegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Edit:
Ich glaube man darf sogar nachdem 3-4 Mal, eine 2. Stelle mit einbeziehen und die Rechnung der 2. Firma, der 1. Firma in Rechnung stellen... Dabei bin ich mir aber nicht genau sicher.
In deinem Fall nochmal zu Firma schicken, dort nochmal überprüfen lassen, zudem lege dem Schreiben Beweise, wie Fotos, Videos etc., des Problems bei. In keinem Fall selbst Hand anlegen, kann nur gegen dich verwendet werden.
P.S. Bei der Garantie dagegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Edit:
Ich glaube man darf sogar nachdem 3-4 Mal, eine 2. Stelle mit einbeziehen und die Rechnung der 2. Firma, der 1. Firma in Rechnung stellen... Dabei bin ich mir aber nicht genau sicher.
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