15.06.2014, 20:22
(Unangemeldete) Autokorsos sind gesetzlich verboten, als Anwohner hat er ein Anrecht auf Lärmschutz, das entscheiden auch nicht die Polizisten die - so laut ADAC - "beide Augen zudrücken". Wenn sich jemand belästigt fühlt, hat Ruhe zu sein.
Und die Zwei Wochen sind kein Kriterium, selbst wenn es nur zwei Tage wären, davon hat er nichts wenn er genau in der Zeitspanne schlafen muss. Was wenn jetzt Prüfungszeit ist? Klausuren richten sich nicht nach Privatveranstaltungen...
Und die Zwei Wochen sind kein Kriterium, selbst wenn es nur zwei Tage wären, davon hat er nichts wenn er genau in der Zeitspanne schlafen muss. Was wenn jetzt Prüfungszeit ist? Klausuren richten sich nicht nach Privatveranstaltungen...