28.06.2013, 09:29
(27.06.2013, 13:31)Burn1902 schrieb: @nightman: hab das so verstanden, dass das amt für die beerdigungskosten aufgekommen ist und sich das nich auf den nachlass zumindest les ich nix vom nachlass?!
Grundsätzlich werden die Beerdigungskosten erstmal aus dem Nachlass entnommen, heißt quasi, dass sich entsprechend alle Erben daran beteiligen müssen. Nur wenn der Nachlass sowieso überschuldet ist, sollte man halt möglichst das Erbe ausschlagen (außer man will z.B. unbedingt das Elternhaus behalten, etc., sollte das im Nachlass drin sein). Wenn man das nicht tut, kann man durchaus über sein Privatvermögen haften. Man kanns also ganz grob so sagen, dass der Verstorbene seine Beerdigung noch selbst finanziert und das restliche Vermögen dann erst an die Erben geht.
(27.06.2013, 13:49)Sam-087 schrieb: Weiś jmd wie das eigl ist, ich und meine Stiefmutter haben uns die beerdigungskosten geteilt.
Aber sie meint jetzt das Grab meines Vaters wäre ihr Grund. Und ich habe kein recht meinen Vater einen Grabstein hinzustellen. Da freut mich sich Super .
Mein Beileid, denn wenn das schon so anfängt, dann zieht das wahrscheinlich noch größere Kreise. Wir haben hier in der Arbeit nämlich genau so einen Fall und das geht nun schon seit Jahren dahin. Deswegen hätte der Verstorbene tunlichst ein Testament aufsetzen sollen bezüglich Grabpflege, usw. damit sowas nicht rauskommt (bitte nicht missverstehen, ich weiß dass das nicht nachträglich geht und so).
An sowas denken aber leider -verständlicherweise- die wenigsten. Ich kann nur wirklich jedem empfehlen beim Aufsetzen eines Testaments oder bei einem Erbfall direkt zum Anwalt zu gehen und sich entsprechend beraten zu lassen. Wenn man dafür kein Geld hat geht man halt zum Amtsgericht zur Rechtsberatungsstelle und holt sich nen Berechtigungsschein für Beratungskostenhilfe.
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