04.09.2014, 22:20
(04.09.2014, 17:45)Brutetal schrieb: Auch einen Soldaten zu erschiessen wäre gemäss Genfer Konvention/ Schweizer Kriegsrecht nicht rechtens.
Die Genfer Konventionen sind Regeln für das Behandeln von Kriegsgefangenen und Zivilisten, wir reden hier aber von Leuten die aktiv an den Kampfhandlungen teilnehmen.
Menschenskinder, informiert euch doch mal bevor ihr anfangt zu plappern...
EDIT: Ich finde übrigens auch nirgendwo eine Quelle nachder Kopfschüsse während Kriegshandlungen verboten wären. Im Gegenteil, angeblich sind 1/3 aller Kriegstoten durch Kopfschüsse gefallen. Ebenso habe ich nichts gefunden nachdem Soldaten im Krieg verpflichtet währen ihre Gegner lebendig gefangen zu nehmen. Quelle Bitte.