03.09.2014, 12:25
Das ist doch eh alles blanke Theorie... Da ich mich in dem Bereich nicht auskenne, lese ich mich gerade oberflächlich bei wikipedia ein und finde da z. B. sowas, was total an der Realität vorbeigeht.
Zitat:Praktische Beispiele des Kriegsvölkerrechts
Sanitätspersonal darf nach dem Kriegsvölkerrecht nicht zu kriegerischen Handlungen eingesetzt werden. Diese dürfen sich und ihnen anvertraute Verwundete zwar auch mit Waffengewalt schützen, jedoch nicht aktiv in Kampfhandlungen oder allgemeinen Kriegshandlungen aktiv werden.
Pfefferspray, das allgemein als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt von Polizei- und Militärpolizeikräften eingesetzt wird, ist in internationalen Einsätzen als C-Waffe nach dem Genfer Protokoll verboten.
Das Fesseln von Kriegsgefangenen ist verboten. Bereits das Mitführen von eindeutig für die Fesselung bestimmten Gegenständen kann einen Verstoß gegen diese Konvention darstellen.
Der Einsatz von Munition, die übermässige Wunden verursacht, ist verboten. Dazu zählen Dumdum-Geschosse, aber auch Blei- oder Teilmantelgeschosse.
Zum Einsatz von Drohnen siehe Unbemanntes Luftfahrzeug, dort herrscht eine umstrittene Rechtslage.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsv%C3%B6lkerrecht
one of these mornings, it won't be very long, they will look for me, and I'll be gone...