04.07.2011, 17:13
nochmal zu der Sache mit Ausschluss von der Studienfahrt, weil ihr ja alle der Meinung wart, dass wäre ungesetzlich
hab grad so ein bisschen im Schulgesetz von Schleswig-Holstein nachgeschaut und da steht das hier ( Paragraph 25)
fällt das nicht an sich darein?
ich gebe zu, auf der Gesetzesebene ist für mich alles so schwammig formuliert, dass ich das kaum abschätzen kann:/
hab grad so ein bisschen im Schulgesetz von Schleswig-Holstein nachgeschaut und da steht das hier ( Paragraph 25)
Zitat:(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
1.Schriftlicher Verweis,
2.Ausschluss auf Zeit von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
3.Ausschluss vom Unterricht bis zur Dauer von zwei Wochen,
4.Überweisung in eine Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung,
5.Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss
(7) In dringenden Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler vorläufig vom Unterricht ausschließen, wenn auf andere Weise die Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Ausschluss darf einen Zeitraum von bis zu sieben Schultagen nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Anordnung einer Ordnungsmaßnahme nach Absatz 3 ist unverzüglich herbeizuführen.
fällt das nicht an sich darein?

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