18.07.2008, 13:36
Zitat:Original von Gabumon
Zitat:Original von x TRICK 17 x
Da der blöde Baum vom KFZ beschädigt wurde zahlt den Schaden ach die KFZ-Haftpflichtversicherung.... einfach Schadensmeldung an den Versicherer und gut ist.[
eben das tut sie schon im normalfall nicht, besonders nicht wenn eigene schuld vorliegt..
KFZ-Haftpflicht unterliegt der Gefährdungshaftung allein schon durch die bloße Zulassung eines KFZ’s. Kommt für sämtliche Schäden auf, die schuldhaft oder nur durch das Einbringen eines KFZ in den Verkehr entstehen. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz. Kann hier wohl nicht der Fall sein, oder? Und selbst dann würde erstmal die Versicherung zahlen und dann evtl. den Schuldner bis zu Summe X (von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden) in Regreß nehmen.
Gabumon, wenn Du dich nicht auskennst - einfach mal auf einen Post verzichten...
