06.06.2006, 22:33
@ Kev
Was war denn das für eine Softair? Ich glaube nicht, dass ihr für eure Softair mehrere 100 Euro hingeblättert habt...
Softair ist nicht = Waffe.
In den Läden werden die Waffen in drei Gruppen eingeteilt. Mit einer Schusskraft von unter 0,08 Joule gelten sie als frei verkäufliches Kinderspielzeug. Mindestens 14 Jahre alt müssen Käufer sein, die ein Modell mit bis zu 0,5 Joule Druck erwerben wollen. Diese fallen derzeit nicht unter das Waffengesetz.
Den so genannten kleinen Waffenschein benötigt man für stärkere Ausführungen mit bis zu 7,5 Joule, der Leistung eines Luftgewehrs.
Das heißt im Klartext: Die Polizei muss erstmal die Schusskraft der Softair ermitteln, bevor du/ihr angezeigt werden kannst/könnt.
Ich glaube nicht, dass ihr eine Softair hattet, die stärker 0,5 Joule war, weil
1) ihr sicherlich nicht das Geld für solch eine Softair habt
2) ihr sicherlich keinen Waffenschein besitzt, bzw. jenes Alter erreicht habt, mit dem ihr diesen Schein im Besitz haben könnt.
Da ihr bestimmt älter als 14 Jahre alt seid und somit die Berechtigung habt, die Softair (wahrsch. < O,5 Joule) zu besitzen, gehe ich davon aus, dass das nicht unbedingt die Wahrheit ist, was du hier erzählst. Ich kann mich aber auch irren!
Also, eine Anzeige kann es nur geben, wenn ihr eine Softair in höherer Schusskraftklasse besitzt, was jedoch theoretisch nicht Möglich sein kann.
Das einzige Fehlverhalten, welches ihr begangen habt, ist die Softair öffentlich mitzuführen. Durch solche Delikte gab es schon viele Missverständnisse und unschuldige Personen sind wegen Verwechslungen dieser Sorte ums Leben gekommen.
So, sollte nur mal klar gestellt werden.
Was war denn das für eine Softair? Ich glaube nicht, dass ihr für eure Softair mehrere 100 Euro hingeblättert habt...
Softair ist nicht = Waffe.
In den Läden werden die Waffen in drei Gruppen eingeteilt. Mit einer Schusskraft von unter 0,08 Joule gelten sie als frei verkäufliches Kinderspielzeug. Mindestens 14 Jahre alt müssen Käufer sein, die ein Modell mit bis zu 0,5 Joule Druck erwerben wollen. Diese fallen derzeit nicht unter das Waffengesetz.
Den so genannten kleinen Waffenschein benötigt man für stärkere Ausführungen mit bis zu 7,5 Joule, der Leistung eines Luftgewehrs.
Das heißt im Klartext: Die Polizei muss erstmal die Schusskraft der Softair ermitteln, bevor du/ihr angezeigt werden kannst/könnt.
Ich glaube nicht, dass ihr eine Softair hattet, die stärker 0,5 Joule war, weil
1) ihr sicherlich nicht das Geld für solch eine Softair habt
2) ihr sicherlich keinen Waffenschein besitzt, bzw. jenes Alter erreicht habt, mit dem ihr diesen Schein im Besitz haben könnt.
Da ihr bestimmt älter als 14 Jahre alt seid und somit die Berechtigung habt, die Softair (wahrsch. < O,5 Joule) zu besitzen, gehe ich davon aus, dass das nicht unbedingt die Wahrheit ist, was du hier erzählst. Ich kann mich aber auch irren!
Also, eine Anzeige kann es nur geben, wenn ihr eine Softair in höherer Schusskraftklasse besitzt, was jedoch theoretisch nicht Möglich sein kann.
Das einzige Fehlverhalten, welches ihr begangen habt, ist die Softair öffentlich mitzuführen. Durch solche Delikte gab es schon viele Missverständnisse und unschuldige Personen sind wegen Verwechslungen dieser Sorte ums Leben gekommen.
So, sollte nur mal klar gestellt werden.






