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(01.03.2012, 09:10)boogiboss schrieb: Da steht verbreitet oder öffentlich. und der 2te absatz stützt sich auf den ersten.
Gut erkannt, Absatz 2, schließt den Privatgebrauch aus, auch Absatz 1 tut das denn der Redet von Öffentlich oder Verbreiten.
Übrigens wär die Verbreitung auf nicht Deutschen Videoportalen wieder Legal
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(01.03.2012, 06:22)Core2TOM schrieb: (29.02.2012, 16:27)Gabumon schrieb: Der Import ist keineswegs Illegal
da sagt § 86a Absatz 2 StGB aber was anderes... bzw da steht zwar nix von privatem gebrauch, aber es würde ja zu meiner verwendung dienen und da ist der import doch eindeutig strafbar, oder nicht? allerdings importiere ja nicht direkt ich den artikel, sondern der händler. oder zählt meine bestellung da auch schon als indirekter import-versuch?
Zitat:§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
- Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
No risk, no fun
Ich hab noch nie einen gesehen der deswegen reingegangen ist.
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(01.03.2012, 16:02)Marvin schrieb: No risk, no fun
bitte nur ernsthafte antworten, mit so nem kindergarten ist keinem geholfen.
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(01.03.2012, 16:36)Core2TOM schrieb: (01.03.2012, 16:02)Marvin schrieb: No risk, no fun
bitte nur ernsthafte antworten, mit so nem kindergarten ist keinem geholfen.
Eigentlich hat es sich ja schon geklärt....man kann sich ja auch Nazi zeuchs aus dem ausland holen, jedem halt das seine...
Aber bitte, du hast dir anscheinend schon eine eigene meinung gemacht, und dazu brauch man wohl die unterschrift von merkel unter dem satz^^ also ist jede weitere antwort hier weniger nützlich, wenn du sie gut kontern kannst.
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@ Marvin: brauchst doch nicht gleich eingeschnappt sein
ich such nur paar sinnvolle antworten, wenn man nix sinnvolles zu sagen hat, soll man es doch lieber lassen. musst dich deswegen nicht persönlich angegriffen fühlen^^
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Angegriffen hab ich mich nicht gefühlt nur wollte es nur mal sagen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2012, 19:28 von
Marvin.)
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Hatte selbst noch keine Probleme, Indizierte oder "verbotene" Games importieren zu lassen oder Online zu kaufen.
Falls das durch den Zoll geht und das Spiel halbwegs erkannt wird, passierte bei mir noch nix... Ansonsten aus der Eurozone importieren, macht vieles einfacher.
Meines Erachtens greift der §86a hier nicht, da es sich auf die öffentliche Verbreitung von o.g. Zeichen und Symbolen handelt. Der private Ankauf zählt hierbei nicht als öffentliche Verbreitung!