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der adler ansich nicht. was für ne site meinst du? ich kapier den satz gerade nicht^^
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Ich weiß Net ob es gamesonly war ... War ne at Seite und mein BÖ war UK .... Naja glaube kaum das sie DIN Paket offnen , es sei denn de beschriften es scheiße ..:
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(29.02.2012, 14:28)Core2TOM schrieb: hier gehts aber nicht "nur" um ein videospiel, sondern um die darin enthaltene nationalsozialistische symbolik! import, handel, verbreitung usw. ist da keines wegs legal sonst würd ich ja nicht fragen ob man da trotzdem rankommt^^
Der Import ist keineswegs Illegal, zum Privatgebrauch jedenfalls nicht, nur mit Verbreitungsabsicht...
(29.02.2012, 14:33)boogiboss schrieb: Ist es zb. nicht legal ein hakenreuz auf ein blat zu malen und das im zimmer aufzuhängen, nur mal sone theoretische frage.
Du kannst dir auch eine Hakenkreuzflagge ins Zimmer hängen, auch dass ist Legal... Die kann ich z.b. in Chicago im Armeeladen kaufen und mir mitbringen, dass ist völlig legal
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Von wo versendet zavvi denn aktuell? Solangs innerhalb der EU ist brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Von ausserhalb schon eher, ich war mehr als nur einmal in Bensheim beim Zoll, für dich zwar weniger ein Problem. Aber erstmal muss das Spiel eingestuft werden oder ist es schon beschlagnahmt? Wenns nur indiziert ist/wird solltest du das Spiel trotz NS-Symbolik ausgehändigt bekommen.
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Selbst wenn es Beschlagnahmt ist müssten die dir den Titel aushändigen, es sei denn die könnten dir eine Verbreitungsabsicht unterstellen. Musst halt zur Not vor Gericht. Passieren wird dir nichts da es legal ist
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Ja?! Ich dachte bisher wenns als beschlagnahmt gilt das der Zoll die Herausgabe verweigern kann.
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Kann er, ist aber in den meisten Fällen Rechtlich nicht haltbar.
Allerdings ist das geklage teurer als es neu zu Importieren ...
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(29.02.2012, 16:27)Gabumon schrieb: Der Import ist keineswegs Illegal
da sagt § 86a Absatz 2 StGB aber was anderes... bzw da steht zwar nix von privatem gebrauch, aber es würde ja zu meiner verwendung dienen und da ist der import doch eindeutig strafbar, oder nicht? allerdings importiere ja nicht direkt ich den artikel, sondern der händler. oder zählt meine bestellung da auch schon als indirekter import-versuch?
Zitat:§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
- Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
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So ein juristensatz deckt gleich alles ab.
aber obs jetzt für den Privatgebrauch strafbar ist ?
Da steht verbreitet oder öffentlich. und der 2te absatz stützt sich auf den ersten.
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Jo ... Willst ja keine Gameplays damit machen oder
?? xD
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