10.12.2007, 12:34
Zitat:Original von Gabumon
nein das ist nicht so, das "Heimatland" kann einen auslieferungsantrag stellen, der muss aber noch lange nicht stattgegeben werden, das "recht" existiert also nicht, ist auch garnicht durchsetzbar
die USA kann für eine strattat in ihrem land sicher die todesstrafe verhängen (je nach Bundesland z.b.)
interessant wirds wenn jetzt sagen wir im fiktiven staat Absurdistan Vergewaltigung nicht strafbar wär, aber wenn du als deutscher dann eine begehst machst du dich nach deutschem gesetz im ausland strafbar kannst also dafür hier verknackt werden
Nein du kannst als deutscher staatsbürger nicht die Todesstrafe erhalten außer du bist auch noch amerikanischer staatsbürger, sobald du in america aufgefasst wirst gehts zurück nach deutschland
MFG fatmen
-=|wer Fehler findet darf sie behalten|=- (Gamecard nicht aktuell)








Mal so viel wie lebenslängich. In punkto Todesstrafe stimme ich dir vollkommen zu, ich finde es vollkomen fair wenn jemand einem anderen das Leben genommen hat, dem auch das Leben zu nehmen, und bei Kinderschändern gibts sowieso keine Strafe die hoch genug wäre. Andererseits bin ich auch gegen die Todesstrafe den alleine die Möglichkeit das jemand der nichts getan umgebracht wird ist grund Genug die Todesstrafe nicht einzuführen, sieht man ja in den USA mit den "unbeeinflußbaren