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Don's & John's - Die Community Bar

(21.03.2016, 16:03)Scuzzlebutt schrieb:  ganz klar Vorschlag Nr. 1

Ich hab mich für Usain Boat entschieden gab aber noch andere witzige.
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Ich weiß nicht ob das jetzt direkt mit Filmen zu tun hat, darum pack ichs mal hierher...

Ich war heute kurz auf nem Flohmarkt und hab da die Star Wars Trilogie auf VHS gefunden und für 2€ mitgenommen. (Fürchte nur dass das wohl die Special Edition sein wird, aber das kann ich grad nicht nachprüfen. Naja, macht sich trotzdem gut im Regal.)

Und dabei ist mir ne komische Sache aufgefallen. Links sind die Kassetten wie ich sie gekauft habe, rechts ist dasselbe Produkt wie es bei Amazon.com gelistet ist. (Und unten noch ein Foto von jemandem der zusätzlich noch Episoden I und II besitzt. III wurde afaik nie auf VHS veröffentlicht.)

[Bild: starwarsvhs.jpg] [Bild: starwarsvhs-en.jpg]
[Bild: 0.jpg]

Und mal davon abgesehen dass Yoda durch einen Stormtrooper ausgetauscht wurde... die Schrift ist um 180° gedreht. Ich weiß dass DVDs nicht konsistent mit der Orientierung sind, aber kann es sein dass deutsche Cover eher von unten nach oben schreiben und englische eher von oben nach unten? Habt ihr da in eurem DVD-Regal mal drauf geachtet? (Unter der Annahme dass ihr physikalische Datenträgern überhaupt noch besitzt^^)
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Episode 3 wurde (begrenzt) auf VHS veröffentlicht. Hab mal eine UK-Version in der Hand gehabt und mich gewundert, schließlich war 2005 das letzte Hollywood-VHS Jahr?!
[Bild: 2190wf7.jpg]

Und deine These mit der gedrehten Ausrichtung der Schrift kann ich bestätigen. Sieht in meinem VHS/DVD-Regal ganz ähnlich aus.

Die Bilder sind etwas verwirrend, aber da ist sogar eine deutsche VHS...
http://www.amazon.de/Star-Wars-Episode-R...B000AYO3MC

one of these mornings, it won't be very long, they will look for me, and I'll be gone...
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Eine alte Frau hat versehentlich die falsche Statue Angebetet, nämlich eine League of Legends Figur vor einem Internet Café Smile.
Das kann natürlich im hohen Alter jedem von uns passierenD.
[Bild: fmygzc9r.jpg]
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lol LoL Smile

Twitch den Pegasus

Wenn ich bei der Arbeit mit Computern eins gelernt habe, dann das ich einem Computer nur soweit traue, wie ich ihn werfen kann.
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Himmlischer beistand gegen den Flame.
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Oh Gott ich sehe schon wieder die Presse auf Videospiele einprügeln:

Zugunglück in Bad Aibling:

Zitat:Nach dem neuesten Stand der Ermittlungen hat der Beschuldigte unter Verstoß gegen Fahrdienstvorschriften der Bahn während seines Dienstes am Morgen des Unglückstages sein Mobiltelefon eingeschaltet, ein Online- Computerspiel gestartet und über einen längeren Zeitraum bis kurz vor der Kollision der Züge aktiv gespielt. Es muss aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte dadurch von der Regelung des Kreuzungsverkehrs der Züge abgelenkt war.

Wohl aufgrund dieser Ablenkung ging der Beschuldigte hinsichtlich des Kreuzungsortes der Züge von falschen Voraussetzungen aus, gab den Zügen falsche Signale und drückte bei beiden Notrufen am Funkgerät die falsche Tastenkombination, sodass die Notrufe nicht von den Zugführern gehört werden konnten. Damit liegt dem Fahrdienstleiter nicht nur ein Augenblicksversagen zur Last, sondern eine erheblich schwerer ins Gewicht fallende Pflichtverletzung. Der Beschuldigte wurde heute aufgrund des Haftbefehls festgenommen. Im Rahmen der Vorführung vor dem AG Rosenheim räumte er ein, auf seinem Mobiltelefon das Computerspiel gestartet und gespielt zu haben. Er bestritt aber, hierdurch abgelenkt worden zu sein.

Der Ermittlungsrichter hat den Vollzug des Haftbefehls angeordnet. Die Ermittlungen zu den Ursachen des Zugunglücks dauern noch an. Bis heute haben sich aber keine Hinweise auf technische Störungen ergeben, die Ursache oder Mitursache der Katastrophe sein könnten. Weitere Einzelheiten zur Handlungsweise des Beschuldigten oder zum Stand der Ermittlungen können bis auf weiteres nicht bekanntgegeben werden.

http://www.merkur.de/bayern/zugunglueck-...03633.html

Twitch den Pegasus

Wenn ich bei der Arbeit mit Computern eins gelernt habe, dann das ich einem Computer nur soweit traue, wie ich ihn werfen kann.
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Naja, das gleiche hätte auch passieren können, wenn der Typ beim Arbeiten ein Buch gelesen hätte...
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Ich hab ne kleine Frage über einen Sachverhalt den ich nicht ganz verstehe, nachdem ich keinerlei juristische Ausbildung genossen hab (und im Internet widersprüchliche Informationen dazu gefunden hab). Vielleicht weiß ja jemand von euch mehr.

Background: Blizzard hat vor einigen Tagen einen großen privaten World-of-WarCraft-Server schließen lassen, der die 1.0-Version des Spiels am Laufen hatte, ohne die danach veröffentlichten Erweiterungen und Modifikationen am Gameplay.

JonTron (und Francis, und andere) hat dazu ein React-Video gemacht:



Und was mir aufgefallen ist dass er im Video wiederholt meinte "Blizzard has the right to do this".

Wirklich?

Ich mein, die Frage nach geistigem Eigentum und Nutzungsrechten ist so alt wie das Patentamt selbst, aber diese Aussage erschließt sich mit nicht. Ich sehe hier keine Copyright-Verletzung. Als Käufer eines Produkts (einschließlich einer Software) bin ich Eigentümer und kann damit machen was ich will, solange ich A) keinen Profit daraus schlage und/oder B) das Produkt unerlaubt weiterverbreite.

In dem vorliegenden Fall wurde der Server kostenfrei zur Verfügung gestellt (also haben die Betreiber keinerlei Einnahmen gemacht und erst recht keinen Profit) und alle Spieler benötigten eine eigene Version des Spiels zur Installation (also wurde das Produkt auch nicht vervielfältigt). Auf welcher rechtlichen Basis konnte also Blizzard die Schließung des Servers erzwingen? Ich bin hier wirklich verwirrt, weil ich hier keinen Fall von Copyright-Verletzung sehe sondern ganz im Gegenteil, einen signifikanten Einschnitt in die Freiheitsrechte von Privatpersonen und einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz.
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Keine Ahnung, aber mit einem Server stellt man ja etwas öffentlich zur Verfügung. Eine solche "Aufführung" ist ja im Grunde schon gesetzlich geregelt und normalerweise nicht erlaubt. Wenn Blizzard jetzt aber in den Nutzungsbedingungen dies doch erlaubt, WENN man immer eine aktuelle Version verwendet, dann könnte das schon korrekt sein.
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