02.04.2010, 19:37
(02.04.2010, 18:03)Atlantis schrieb:(02.04.2010, 18:00)Gabumon schrieb: man reitet sich dadurch nur selbst in die scheisse..
Sorry, ich komm grad nicht auf den Kontext - reitet man sich nun durch das Hingehen in die Scheiße oder durch das Nicht-Hingehen?
durch das hingehen natürlich, durch eine aussage nimmt man denen nämlich die ermittlungsarbeit ab, ohne eine solche ist das für die wesentlich schwieriger einen als schuldigen zu ermitteln..
Man sollte NUR dahin gehen wenn man selbst anzeigen aufgeben will, sonst niemals, und wenn man festgenommen wird, anwalt, NIEMALS von selbst was sagen, nicht mal seinen namen bestätigen, man ist zwar im grunde ausweispflichtig aber das reicht wenn die den ausweis haben.. achja und IMMER(!) namen und dienstnummer des Polizeibeamten geben lassen, machen die sehr ungern aber müssen die.. ansonsten klappe halten..
seit wann kann die Polizei "Strafen" wie das mitmachen am verkehrsunterricht veranlassen? Das kann NUR ein richter, daher kam da nix, da hat seiner seine kompetenz etwas überschritten und das wär dann aufgefallen
Es gibt nur eine Person gegenüber der man auskunftspflichtig ist, und das ist ein Richter, und dann auch nur wenn man sich selbst nicht belastet