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M2st6rChi6f schrieb:für mich ist usk immer noch : unlogische spiele kennzeichnung^^
Nenn mir doch mal paar Beispiele...
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Marc schrieb:Nenn mir doch mal paar Beispiele...
Ich glaube er denkt die USK wäre die BPjM.
Er soltle sich deinen Post durchlesen und dann seinen Satz nochmal überarbeiten
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Nicht wundern: Ich habe mal eben die Umfrage ein wenig bearbeitet. Ein wenig "eingedeutscht"
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Der Post ist jetzt nicht unbedingt irgendwas neues, eigentlich hätte sich jeder, der anfängt über das Thema zu schimpfen erstmal auf eigene Faust informieren müssen, allein schon um nicht nachher als Idiot darzustehen.
So ganz ungefährlich ist die USK aber auch nicht, denn selbst wenn die BPjM die Entscheidungsgewalt und das letzte Wort hat - die USK legt denen Empfehlungen zum Rating vor, die in über 90% der Fälle auch angenommen werden. So ganz ihre Hände in Unschuld können die sich auch nicht waschen.
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Mag sein. Aber grundsätzlich ist Jugendschutz nunmal notwändig. Finde zumindest ich.
Sicher: Einige Bewertungen sind äußerst fragwürdig. Meistens passt das aber schon gut. Immerhin ist die USK im gewissen Maße unabhängig. Was bei der Pegi ja komplett anders ist. Da legen im Grunde die Publisher fest, wie ihr Spiel eingestuft wird. Und das kann als Maßstab ja nun auch nicht sein...
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Marc schrieb:Mag sein. Aber grundsätzlich ist Jugendschutz nunmal notwändig. Finde zumindest ich.
Jugendschutz ist wichtig hast recht aber die BPjM ist so unnötig, die verbietet nur geile Spiele.
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Jugendschutz ist eine Sache, Zensur eine andere. Die ist nämlich laut Verfassung verboten, juckt die dazugehörigen Behörden mit ihrer selbsternannten fragwürdigen Autorität aber mal gar nicht. Wär jedenfalls nicht das erste mal, dass ein Land eines ihrer eigenen Gesetze prellt. Sollen die lieber eine zusätzliche "Ab-21"-Einstufung einführen, dafür will ich meine Games und Filme aber auch ungeschnitten. Hat eigentlich schon jemals jemand gegen diese verfassungwirdrigen faschistoiden Zustände geklagt?
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Nun, man dreht sich dabei im Kreis.
Wenn ein Spiel quasi gegen ein Gesetz verstößt, ist das Verbot keine Zensur.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
Ganz klar, Fragen bleiben:
Wer entscheidet, ob ein Gears 2 gewaltverherrlichend ist?
Wie werden die Maßstäbe gesetzt?
Ist die Beurteilung immer korrekt?
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Marc schrieb:Ist die Beurteilung immer korrekt?
Also ich glaube beim BPjM geht das so ab: Heute müssen wir wieder ein Spiel indizieren. Da haben wir schon unser Opfer Gears of War 2, SUPER. Okay sagen wir einfach das Spiel ist "zu" brutal also einfach indizieren. Noch andere "zu" brutale Spiele, die lassen wir einfach durchgehen und wir lassen die USK einfach ein ab 18 Siegel drauf machen.
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...stark vereinfacht idealisiert.
Ich gehe sogar soweit, dass die BPjM/USK ihre Jobs nach bestem Wissen und Gewissen durchziehen wollen und ernst meinen. Aber der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Ich meine man macht ja auch keinen Blinden zum Busfahrer...