07.08.2010, 11:05
Wie gesagt, ich kenne mich da nicht so aus.
Aber laut BPjM: "Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die ... einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben."
Wenn der Inhalt strafrechtlich relevant sein sollte, kann der Händler, bei Steam ist es aufgrund des Direktvertriebs Activsion, schon Probleme bekommen.
Aber laut BPjM: "Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die ... einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben."
Wenn der Inhalt strafrechtlich relevant sein sollte, kann der Händler, bei Steam ist es aufgrund des Direktvertriebs Activsion, schon Probleme bekommen.