19.10.2010, 18:02
Das geht sogar noch weiter. Selbst der Import von Beschlagnahmten Medien zum eigenbedarf ist Legal, auch deren Benutzung, selbst die darf kein Dritter Unterbinden
Nein die Bundesprüfstelle bestätigt das was ich sage, das steht sogar in deinen Zitaten, du verstehst sie nur nicht..
Activision dürfte sogar Liste B artikel hier weiterhin verkaufen, tun sie nur nicht, weil Activision die Internationale Version hier sowieso niemals verkauft hat..
Im Falle von der US Wolfenstein Version ist der Vorgang z.b. ein andere, da das Spiel Hakenkreuze hat braucht es nicht mal eine Beschlagnahme, der Verkauf dieser wär so oder so verboten auch ohne Beschlagnahmebeschluss, den gibts natürlich zur Rechtssicherheit oben drauf. Importieren darf man es Trotzdem, genauso Benutzen
Man könnte ja mal jetzt einen Hätte wäre wenn fall konstruiren
Darf ich jetzt zu illegalen Mitteln greifen (Steam anbindung entfernen) um eine illegale nutzungseinschränkung auszuhebeln?
Im grunde wär das quasi ein Einbruch ins eigene Haus
Nein die Bundesprüfstelle bestätigt das was ich sage, das steht sogar in deinen Zitaten, du verstehst sie nur nicht..
Activision dürfte sogar Liste B artikel hier weiterhin verkaufen, tun sie nur nicht, weil Activision die Internationale Version hier sowieso niemals verkauft hat..
Im Falle von der US Wolfenstein Version ist der Vorgang z.b. ein andere, da das Spiel Hakenkreuze hat braucht es nicht mal eine Beschlagnahme, der Verkauf dieser wär so oder so verboten auch ohne Beschlagnahmebeschluss, den gibts natürlich zur Rechtssicherheit oben drauf. Importieren darf man es Trotzdem, genauso Benutzen
Man könnte ja mal jetzt einen Hätte wäre wenn fall konstruiren
Darf ich jetzt zu illegalen Mitteln greifen (Steam anbindung entfernen) um eine illegale nutzungseinschränkung auszuhebeln?
Im grunde wär das quasi ein Einbruch ins eigene Haus
