19.10.2010, 17:52
Das der Typ keine ahnung von der Materie hat steht schon in den Gamestar kommentaren 
Dumm, das Spiel ist NICHT beschlagnahmt
Zu Deutsch Der Anwalt hat keine Ahnung..
Es IST aktuell eine Einfache Indizierung, bis ein Gericht was anderes sagt, vorher ist alles wie auf Liste A, ohne weitere konsequenz
Activision macht hier Legal erworbenes Eigentum des Spielers unbrauchbar, das ist ein illegaler Vorgang

Zitat:und wäre damit auch für Erwachsene tabuEin Erwachsener darf beschlagnahmte Medien zum eigenbedarf Einführen.. Zu Deutsch, der Anwalt hat keine ahnung
Zitat:Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an. Activision würde mit einem Onlinevertrieb also eine Strafbarkeit riskierenActivision vertreibt den Artikel NICHT sondern der Händler vertreibt den und der darf den solange Vertreiben bis das Spiel Beschlagnahmt ist. Zu Deutsch, der Anwalt hat keine Ahnung
Zitat:Als Alternative zu überhaupt keiner in Deutschland aktivierbaren Version im Falle einer Beschlagnahmung hält Mathé die Umtausch-Lösung von Activision noch für »einen sehr guten Service«
Dumm, das Spiel ist NICHT beschlagnahmt
Zu Deutsch Der Anwalt hat keine Ahnung..
Es IST aktuell eine Einfache Indizierung, bis ein Gericht was anderes sagt, vorher ist alles wie auf Liste A, ohne weitere konsequenz
Activision macht hier Legal erworbenes Eigentum des Spielers unbrauchbar, das ist ein illegaler Vorgang
Zitat:Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.