19.10.2010, 12:06
(19.10.2010, 12:05)makethegullasch schrieb: Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen
Call of Duty – Modern Warfare 2
PC DVD-ROM, US-Version
Activision Publishing Inc., Los Angeles/USA
bestätigt: Liste B
mehr sag ich nicht.
Das Fettmarktierte Wort überlesen?

Da Modern Warfare 2 nicht beschlagnahmt ist kann die BPJM lange der meinung sein, es ist nur Indiziert
Wenn man gesetze nicht ordentlich liest kommt da eben bullshit raus, Ohne Worte, echt..